Jugendliche zwischen 14-16 Jahren bekommen nur ein Piercing in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten und gegen Vorlage folgender Unterlagen:
- Ausweis beider Erziehungsberechtigten
- Ausweis der zu piercenden Person
Bei Jugendlichen zwischen 16-18 Jahren ist es ausreichend, wenn folgende Unterlagen zum Termin mitgebracht werden:
- Ausweis der zu piercenden Person
- Ausweis des Erziehungsberechtigten